Rechtsprechung
BGH, 01.06.2016 - I ZR 101/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,13686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Anordnung einer weiteren Sicherheitsleistung mangels Bestehen eines weiteren Sicherungsbedürfnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung der Anordnung einer weiteren Sicherheitsleistung mangels Bestehen eines weiteren Sicherungsbedürfnisses
- rechtsportal.de
ZPO § 112 Abs. 2 S. 2
Aufhebung der Anordnung einer weiteren Sicherheitsleistung mangels Bestehen eines weiteren Sicherungsbedürfnisses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
- OLG Hamburg, 27.03.2015 - 5 U 230/11
- BGH, 09.03.2016 - I ZR 101/15
- BGH, 01.06.2016 - I ZR 101/15
- BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.02.2024 - I ZB 41/23 Soweit der Senat bereits eine Prozesskostensicherheit in entsprechender Anwendung des § 112 Abs. 3 ZPO herabgesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 101/15, juris Rn. 2), war eine von ihm selbst und nicht eine von einem anderen Gericht angeordnete Prozesskostensicherheit betroffen.